| Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen I. Geltungsbereich 1. Es gelten ausschließlich die nachstehenden Vertragsbedingungen für alle zwischen dem Käufer / Besteller und der Heine Delikatessen GmbH & Co. KG, Geschäftsbereich Gosch Sylt Versand (im weiteren Heine genannt) geschlossenen Verträge über die Lieferung von Waren und sonstige vertraglich vereinbarte Leistungen. Abweichende Bedingungen des Käufers / Bestellers, die nicht ausdrücklich in Schriftform anerkannt oder bestätigt werden, sind für Heine unverbindlich, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Die nachstehenden Vertragsbedingungen gelten auch dann, wenn Heine in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Vertragspartners seine Bestellung/ seinen Auftrag vorbehaltlos ausführt. 2. Die Zahlungsbedingungen und Versandbedingungen sowie die Datenschutzinformationen werden zum Bestandteil der allgemeinen Geschäftsbedingungen erhoben. Mündliche Nebenabreden gelten insofern nicht. II. Angebot und Vertragsschluss 1. Eine Bestellung / ein Auftrag des Käufers / Bestellers, die als Angebot zum Abschluss eines Vertrages hiermit qualifiziert wird, kann Heine innerhalb von zwei Wochen durch Übersendung einer Auftragsbestätigung oder durch Zusendung der bestellten Produkte innerhalb der gleichen Frist annehmen. Im übrigen siehe hierzu die Versandbedingungen. 2. Alle Angebote von Heine sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, dass diese ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind. Mit diesem Katalog verlieren die bisherigen Kataloge ihre Gültigkeit – insbesondere die darin genannten Preise. Die in diesem Katalog genannten Preise sind zunächst gültig bis September 2008 bzw. bis auf Widerruf. Mehrwertsteueränderung und Irrtümer sind vorbehalten. 3. An allen Abbildungen, Kalkulationen, Zeichnungen sowie anderen Unterlagen behält sich Heine die Eigentums-, Urheber- sowie sonstigen Schutzrechte vor. Werden Abbildungen, Kalkulationen, Zeichnungen sowie andere Unterlagen von Dritten (Hersteller, Großhändler, Vertriebspartner, Verlage, Fotografen, Agenturen) überstellt, so ist das jeweilige Eigentums-, Urheber- sowie sonstige Schutzrecht des Dritten vorbehalten. Der Käufer / Besteller darf diese nur mit Heines schriftlichen Einwilligung an Dritte weitergeben oder sonst veröffentlichen, unabhängig davon, ob diese als vertraulich oder geschützt gekennzeichnet wurden. III. Zahlungsbedingungen 1. Die genannten Preise gelten ab Werk / Lager inklusive Verpackung und Trockeneis, wenn in der Auftragsbestätigung nichts anderes festgelegt wurde. In den Preisen ist die in der Bundesrepublik Deutschland geltende gesetzliche Mehrwertsteuer eingeschlossen. Versandkosten sind nicht inkludiert – es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Versandbestimmungen und -preise. 2.
Einige unserer Artikel werden per 100 g abgerechnet (z.B. 300 – 500 g).
Im Internetshop ist lediglich eine Darstellung mit Stückpreisen
möglich. Dieser ergibt sich aus einem festgelegten Mittelgewicht. Der
tatsächliche Endpreis des Artikels und somit auch der Rechnungsbetrag
kann je nach geliefertem Gewicht um bis zu 20 % variieren. 3. Sollte bei Lieferungen in andere Länder als die Bundesrepublik Deutschland die deutsche gesetzliche Mehrwertsteuer nicht anfallen, so werden die durch Abzug der jeweils gültigen deutschen Mehrwertsteuer ermittelten Nettopreise (im folgenden „Nettopreise“) zuzüglich der jeweils anfallenden ausländischen Mehrwertsteuer berechnet. Kommt es zu einem Wechsel der Steuerschuldnerschaft, werden lediglich die Nettopreise berechnet, der Käufer/ Besteller hat dann die anfallende Mehrwertsteuer auf eigene Rechnung an das zuständige Finanzamt zu entrichten. Bei einer Lieferung in andere Länder als die Bundesrepublik Deutschland können zusätzliche Steuern, Zölle und / oder Kosten anfallen, die nicht in den genannten Katalogpreisen berücksichtigt sind. Diese hat der Besteller / Käufer zu tragen. Die Erstellung von Zollpapieren für Sendungen in Nicht-EU-Länder wird mit 3,00 Euro pro Sendung berechnet. 4. Der Kaufpreis ist netto (= ohne Abzug) sofort mit Eingang der Rechnung bei dem Käufer/Besteller zur Zahlung fällig. Die Möglichkeit eines Skontoabzuges ist nicht gegeben. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Im Falle von Scheckzahlungen gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst und die Einlösung bankbestätigt wird. Es bleibt vorbehalten, Vorkasse oder Nachnahme zu verlangen. 5. Gerät der Vertragspartner mit der Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Regelungen. 6. Der Käufer / Besteller ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von Heine anerkannt wurden oder unstreitig sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer / Besteller nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. IV. Liefer- und Leistungszeit 1. Liefertermine oder Fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind, sind ausschließlich unverbindliche Angaben. Ebenso hat der Käufer / Besteller alle ihm obliegenden Verpflichtungen ordnungsgemäß und rechtzeitig zu erfüllen. Insbesondere hat er die gemäß Versandbedingungen zu erwartende Annahme der Sendung innerhalb der regelmäßig zu erwartenden und genannten Fristen zu gewährleisten. 2. Eine Haftung für einen von uns zu vertretenden Lieferverzug ist ausgeschlossen, es sei denn, dass Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit Ursache des Lieferverzuges sind. Die weiteren gesetzlichen Ansprüche und Rechte des Käufers / Bestellers, die ihm neben einem Schadensersatzanspruch wegen eines von uns zu vertretenden Lieferverzugs zustehen, bleiben unberührt. 3. Heine ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, soweit dies für den Kunden Besteller zumutbar ist. Auch die Lieferung von vom vertraglich Bestellten abweichenden aber im übrigen gleichwertigen Produkten / Leistungen ist Heine gestattet – es sei denn, der Käufer / Besteller hat diesem Vorgehen ausdrücklich bei seiner Bestellung widersprochen. 4. Kommt der Käufer / Besteller in Annahmeverzug, so ist Heine berechtigt, Ersatz des entstehenden Schadens und etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. Gleiches gilt, wenn der Käufer / Besteller Mitwirkungspflichten schuldhaft verletzt. Mit Eintritt des Annahmebzw. Schuldnerverzuges geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Käufer / Besteller über. V. Gefahrübergang – Versand/Verpackung 1. Soweit sich nichts anderes in der Auftragsbestätigung ergibt, gilt Lieferung „ab Werk“ oder „ab Lager“ als vereinbart. Verladung und Versand erfolgen unversichert auf Gefahr des Käufers / Bestellers. 2. Heine nimmt Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsverordnung nicht zurück. Der Käufer / Besteller hat für die Entsorgung der Verpackung auf eigene Kosten zu sorgen – FCKW- und chlorfreie Verpackungschips und Knüllpapier sind einfach zu entsorgen (Grüner Punkt bzw. Papiertonne). 3. Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des Käufers / Bestellers verzögert, so lagert Heine die Waren auf Kosten und Gefahr des Vertragspartners. In diesem Fall steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich. 4. Heine versendet möglichst die bestellte Ware noch am Tag des Auftragseinganges / der Auftragsbestätigung, es sei denn, ein anderer Versandtermin wird vom Käufer / Besteller ausdrücklich gewünscht. Pakete innerhalb der EU werden mit Frachtpost, nach Übersee mit Luftpost versandt. Heine versendet regelmäßig nur von Montag bis Mittwoch, um die Zustellung frischer Ware vor einem Wochenende zu gewährleisten. Sollte auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers / Bestellers ein Versandt an einem anderen Wochentag erfolgen, so hat der Käufer zu gewährleisten, dass die Ware ihm auch an Wochenenden / Feiertagen zuverlässig zugestellt werden kann. Alle Sendungen werden postalisch registriert. Die Transportkosten werden von Heine verauslagt und in Höhe des jeweils gültigen Posttarifs in Rechnung gestellt. Bei Teillieferungen aus Ermessensgründen von Heine zahlt der Käufer / Besteller nur den Transportpreis, den die Gesamtlieferung verursacht hätte. 5. Auf Wunsch des Käufers / Bestellers wird die Ware per Express versandt – dies setzt eine Bestellung Montags bis Donnerstags bis 12.00 Uhr voraus, Freitags bis 10.00 Uhr – die Sendung geht dann regelmäßig dem Käufer / Besteller am nächsten Werktag bis 12.00 Uhr zu. Die Transportauslagen betragen in diesem Fall pro Express – Sendung 12,50 Euro und sind vom Käufer / Besteller auf Rechnungslegung zu erstatten. 6. Bei Lieferung von Frostware mit Trockeneis garantiert Heine eine „Frostgarantie“ von 72 Stunden ab Versand – der Käufer / Besteller ist verpflichtet, die Ware innerhalb dieses Garantiezeitraumes abzunehmen. Diese Frostgarantie gilt nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Bei Auslandslieferungen ist die Einhaltung der Kühlkette regelmäßig weder zu überwachen noch zu gewährleisten für Heine. 7. Falls durch falsche Adressangaben Rücksendungen erfolgen, werden die Heine entstandenen Rückfrachtkosten sowie eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 10,00 Euro dem Kunden / Besteller berechnet und von diesem erstattet. VI. Gewährleistung/Haftung 1. Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Ware vorliegt, ist Heine unter Ausschluss der Rechte des Käufers / Bestellers, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis herabzusetzen (Minderung), zur Nacherfüllung verpflichtet, es sei denn, dass Heine aufgrund der gesetzlichen Regelungen zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt ist. Der Käufer / Besteller hat Heine eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. 2. Im übrigen gelten bei einem Mangel der bestellten Ware die gesetzlichen Vorschriften der §§ 434 ff. BGB. 3. Heine haftet für Schäden im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung für einfache Fahrlässigkeit besteht nur bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Falle der Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht. In diesem Fall ist die Haftung auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden begrenzt. 4. Unberührt bleiben verschuldensunabhängige Haftungen Heines kraft Gesetzes (z.B. Produkthaftungsgesetz). VII. Eigentumsvorbehalt Bis zur Erfüllung aller Forderungen, einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent, die Heine gegen den Käufer / Besteller jetzt oder zukünftig zustehen, bleibt die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) Heines Eigentum. VIII. Jugendschutz Entsprechend dem Jugendschutzgesetz liefert Heine nur an Personen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr. IX. Datenschutz Die Adresse und auftragsbezogenen Daten des Kunden / Bestellers werden bei Auftragserteilung gespeichert – Adressen von Präsentempfängern sind hiervon ausgenommen. Die Daten werden selbstverständlich vertraulich und im Einklang mit dem Bundesdatenschutzgesetz behandelt. Der Kunde / Besteller erhält von Heine ggf. Informationen über Neuerungen / Änderungen. Heine ist berechtigt, Anschriften der Kunden / Besteller an sorgfältig ausgewählte Unternehmen weiterzugeben, deren Produkte und Sortimente den Kunden / Besteller interessieren könnten. Der Kunde / Besteller kann jederzeit dieser Weiterleitung seiner personenbezogenen Daten per Telefonanruf / Email / Telefax / Anschreiben widersprechen. X. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht 1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen (einschließlich Scheck- und Wechselklagen) sowie sämtliche sich zwischen Heine und dem Käufer / Besteller ergebenden Streitigkeiten aus den zwischen Heine und ihm geschlossenen Verträgen ist Eckernförde. Heine ist jedoch berechtigt, den Vertragspartner auch an seinem Wohn- und/oder Geschäftsitz zu verklagen. Für den Fall, daß der Käufer / Besteller nicht Kaufmann ist, gilt: Verlegt der Käufer/ Besteller nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich der BRD, so ist Heines Geschäftssitz Gerichtsstand. Dies gilt auch dann, wenn Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort des Käufers / Bestellers im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist im übrigen Heines Geschäftssitz Erfüllungsort. 2. Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht. Die Anwendung des einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen sowie des Gesetzes über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen ist ausgeschlossen.
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