LieferbedingungenTransportkostenWir
berechnen Ihnen für den Standard-Versand Ihres Auftrags innerhalb
Deutschlands 5,90 Euro. Bitte informieren Sie uns umgehend bei Beschädigung einer Sendung, auch bei erheblicher Laufzeitüberschreitung. Sollten Sie einmal Grund zu einer Beanstandung haben, informieren Sie uns bitte sofort. ExpressversandWenn
es mal schnell gehen muss, versenden wir Ihren Auftrag gerne per
Express. Die Zustellung erfolgt am nächsten Werktag (Mo-Fr) bis 12:00
Uhr. Je Paket innerhalb Deutschlands berechnen wir Ihnen für diese
Leistung 15,00 Euro inklusive Verpackung und Transport. Die
Samstagszustellung bieten wir Ihnen für pauschal 30,00 Euro innerhalb
Deutschlands an. AuslandsversandDie
Versandkosten in das Ausland sind abhängig vom Gewicht der bestellten
Ware. Bitte erfragen Sie die Versandkosten und die Lieferzeiten. Für
Lieferungen in nicht EU-Länder können zusätzliche Zölle und Gebühren
anfallen. Informationen zu den aktuellen Zolltarifen finden Sie auf der
Internetseite der Europäische Kommission unter: http://ec.europa.eu/index_de.htmDie aktuellen Zolltarifnummern können Sie über die Datenbank der Europäischen Kommission unter dem folgenden Link abfragen: http://ec.europa.eu/taxation_customs/dds2/taric/taric_consultation.jsp?Lang=deGOSCH Präsente-Versand-ServiceGerne
liefern wir Ihnen unsere Delikatessen direkt nach Hause. Möchten Sie
Ihre Freunde oder Geschäftspartner einfach mal so oder zu feierlichen
Anlässen kulinarisch überraschen, so versenden wir Ihren Auftrag mit
Ihrem persönlichen Grußtext an die angegebene Lieferadresse. Gerne
stellen wir Ihnen auch ein auf Sie abgestimmtes Präsent zusammen.
Sprechen Sie uns an. GOSCH-Weihnachts-Versand-TermineIhr
Auftrag sollte spätestens am 08.12.2012 bei uns sein. Um die
rechtzeitige Zustellung vor Weihnachten gewährleisten zu können, müssen
wir Ihrer Geschenke bis spätestens 18.12.2012 auf den Weg bringen.
Damit Ihre gewünschten Artikel auch vorrätig sind, möchten wir Sie
generell bitten, uns Ihren Auftrag so früh wie möglich – gerne auch als
Vorordner – aufzugeben. Stand: Februar 2012 drucken
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